Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7-93 VE Barbarossadreieck

Vorhabensträger ist die Rockstone Real Estate, ein “Projektentwickler”.

Verfahrensverlauf und mangelhafte Beteiligungskultur

  • Juni 2021: Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses erhalten zur Vorbereitung auf die Sitzung am 9.06.´21 eine Tabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden. Das bearbeitende Planungsbüro hat zu den Einwänden einen Abwägungsvorschlag aufgeschrieben. Wichtig dabei: diese Abwägungstabelle des Planungsbüros ist noch nicht das Ergebnis der Abwägung (-auch, wenn das in der Tabelle so benannt ist!). Die Abgeordneten selbst sind es, die die vorgebrachten Einsprüche aufnehmen, prüfen und für eindeutige Lösungen für die Konflikte in der Planung sorgen müssen.
    • Insgesamt 181 Bürger und Bürgerinnen haben sich klar gegen das Vorhaben im geplanten Umfang positioniert. Die Argumente sind sachlich und fachlich vorgetragen. Die Antworten aus der Feder des Planungsbüros sind zwar umfangreich, können jedoch inhaltlich nicht überzeugen und die vorgebrachten Einwände nicht auflösen. Eine Anpassung der vorgelegten Planung wird vom Verfasser an keinem Punkt ins Ermessen einbezogen. Das ist Bürgerbeteiligung nur auf dem Papier, nicht für die Realität im Quartier.
  • 14. April 2021: Im Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung wird den Abgeordneten im Bericht der Verwaltung Folgendes mitgeteilt. Btr. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-93 VE Barbarossadreieck: “ … im Ergebnis der Abwägung aller Belange gegen- und untereinander führen die eingegangenen Stellungnahmen für das Bebauungspanverfahren nicht zu einer Änderung der Planung sondern zu Änderungen in der Begründung. … ” – Hier wird dem Parlament die inhaltliche Abwägungsunterlage vorenthalten, die Ausschussmitglieder bekommen keine Dokumentation vorgelegt.
    Dabei sind die Abgeordneten diejenigen, die die Abwägung der Stellungnahmen vornehmen bzw. die Abwägungsvorschläge der Verwaltung beurteilen und beschließen müssen.
  • 8. Juni bis 7. Juli 2020: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs incl. Durchführungsvertrag zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und dem Vorhabensträger (Rockstone Real Estate).
    • Nicht nur aus dem Kreis der Bürgerinitiative werden fundierte Stellungnahmen zum Planentwurf eingereicht, die die unverhältnismäßig negativen Auswirkungen des Vorhabens begründen. Auf eine entsprechende Nachfrage der Bürger in der BVV am 7. Juni 2020 antwortet der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen, Jörn Oltmann: “Die Auswertung der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit nach §13a (3) Nr. 2 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderungen geführt.
  • 18. Juni bis 17. Juli 2018: Frühzeitige Information der Öffentlichkeit zum Planentwurf. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne §3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt. Die Pläne können nur eingesehen werden.
  • 2. Mai 2018: “Informationsveranstaltung zur Orientierung der Anwohner”. Als Gegenstand der Planung wird ein Bauvorhaben mit einem 12-geschossigen Bürogebäude gezeigt, des Weiteren der Neubau von ca. 22 Wohnungen angekündigt. Planungsalternativen werden nicht vorgelegt oder besprochen. Fachgutachten zu den Auswirkungen auf Umweltbelange wie Licht, Lärm, Luft, Biotope sowie Verkehr liegen nicht vor.
  • 17. April 2018: Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-93 VE, der im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt wird – das bedeutet, ohne eine formale Umweltprüfung.