Um was geht es?
Gegenstand der Planung sind die Grundstücke zwischen Barbarossa -, Speyerer – und Martin-Luther-Straße – das „Barbarossa-Dreieck“.
Der bestehende, alte Bebauungsplan XI-46 stammt aus dem Jahr 1960, darin ist ein Wohngebäude mit acht Geschossen und im nördlichen Grundstücksteil eine Tankstelle festgesetzt (heutige Nutzung: PIT-Stop).
Mit dem neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-93 VE soll neben Anbauten am bestehenden Wohngebäude ein Baurecht geschaffen werden für ein neues, 12-geschossiges Büro- und Geschäftshaus im nördlichen Grundstücksteil. damit würde ein 46m hoher Hochhaus-Solitär entstehen, der den Quartierszusammenhang sprengen würde.
Der geplante Büroturm würde das Bestandsgebäude an der Barbarossastraße um 5(!) Geschosse überragen und für den öffentlichen Raum beeinträchtigende, straßenschluchtähnliche Wirkungen erzeugen.
Dort, wo der Büroturm geplant ist, wird der räumliche Zusammenhang im Barbarossadreieck vom Kulturdenkmal Altes Feuerwehrhaus, Speyerer Straße 46, mitgeprägt. Der Bürokoloss widerspricht hier u.a. dem geforderten Umgebungsschutz des Baudenkmals, das aus dem Jahr 1905/1906 stammt. Laut Hochhausleitbild Berlin müssen Hochhäuser hinsichtlich Nutzbarkeit, Funktion, Architektur und Stadtbild wesentliche Mehrwerte für die Allgemeinheit und in Bezug auf ihre Nachbarschaft generieren. Hier würden jedoch keine Mehrwerte geschaffen, sondern Werte vernichtet.
Historisch wurde die Martin-Luther-Straße im Abschnitt des Barbarossadereiecks durch die beiden Eckgebäude zur Traunsteiner- und Speyerer Straße betont. Die Gebäude waren 5-geschossig, wie die Umgebung. Unten rechts die Ecke Speyerer Straße „Café Speyer“ am Barbarossadreieck. Die beiden gegenüberliegenden Eckgebäude bildeten einen repräsentativen Auftakt für den Straßenboulevard. Ein fremdartiger Hochhaussolitär auf der einen Straßenseite würde die Zerschneidungswirkung der Straße erhöhen – u.a. mit den bekannten unerwünschten Folgen hinsichtlich schnellerem Fahren und behindernden Trennwirkungen für die Fußgänger.
Einpassung in den räumlichen Zusammenhang im Bayerischen Viertel bzw. im Gebiet mit sozialer Erhaltungsverordnung “Barbarossaplatz/Bayerischer Platz”. Der historische Vergleich um 1934: Wohngebäude Ecke Speyerer Straße mit Betonung der Ecksituation durch Türmchen. Im Bild rechts unten: Eine moderne Bau-Variante, die die Bürgerinitiative entwickelt hat.
Im Gegensatz zu den Abbildungen oben wird mit der Investor-Planung die Zerstörung von Stadtraum betrieben, durch einen Hochhaus-Einzelbau , der zwar als “städtebauliche Dominante” betitelt wird, jedoch tatsächlich einen identitätslosen Fremdkörper im gewachsenen Gefüge des Quartiers darstellt. Nur rd. 1.600qm Wohnraum würden entstehen – dafür aber 6.000qm Büroflächen an einem unpassenden Standort.